AGB

Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge und Leistungen.

Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht innerhalb von 3 Tagen widersprochen wird. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich zu erklären. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.

„Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellte Produkte. Das kann eine Datei auf einem Dateiträger sein, ein Abzug, ein Fotobuch etc.

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets der künstlerischen Gestaltung des Fotografen unterliegen. Reklamationen hinsichtlich dieser Gestaltung, des Aufnahmeortes und der verwendeten Mittel der Fotografie sind deshalb ausgeschlossen. Es werden keine spezifischen Aufnahmen garantiert. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderte Vereinbarungen und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge und Leistungen der Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

Der Fotograf verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des entstandenen Bildmaterials. Originaldateien, bleiben beim Fotografen und werden nur bei gesonderter Vereinbarung herausgegeben.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Produkt, bleibt das Material (Bilder und deren Produkte) Eigentum des Fotografen. 

Datenschutz

Erforderliche Daten, die den Kunden betreffen wie Name, Adresse und Auftragsdaten werden gespeichert. Die Daten werden von den Fotografen vertraulich behandelt und eine Weitergabe an Drittpersonen ist ausgeschlossen.

Im Falle einer Kontaktaufnahme weisen wir darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Urheberrecht

Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Fotos nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

Die von dem Fotografen hergestellten Produkte sind nur für den privaten Gebrauch des Auftraggebers vorgesehen. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt, eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Für kommerzielle Verwendung der fertigen Bilder (z.B. Werbung) wird das schriftliche Einverständnis des Fotografen benötigt.

Die Nutzungsrechte stehen dem Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen zu.

Der Fotograf ist berechtigt, die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration zu verwenden, es sei denn, der Auftraggeber verweigert dies schriftlich.

Haftung

Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich. Der Fotograf haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos.

Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leisten der Fotograf keinen Ersatz.

Der Fotograf ist berechtigt, Fotobuchhersteller, Druckereien zu beauftragen. Er haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

Für die Dauerhaftigkeit und Lichtbeständigkeit von Printabzügen und anderen Fotoprodukten haftet der Hersteller, wie er es in seiner Garantie vorsieht.

Für den Fall, dass der Fotograf aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit, Todesfall in der Familie und anderen schwerwiegenden Gründe) den Auftrag nicht ausführen kann, besteht kein Anspruch darauf, dass ein Ersatzfotograf gefunden werden kann. Auf Wunsch kann ein Ersatzfotograf benannt werden, der auf eigene Rechnung seine eigenen Leistungen erbringt. Für Mehrkosten, die durch Buchung Dritter (Fotografen, Fotodesigner etc.) entstehen, wird nicht gehaftet. Bei Fotoshootings ist ein Ersatztermin zu vereinbaren.

Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes schriftlich bei den Fotografen geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäss und mängelfrei abgenommen. Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch die Fotografen beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar.

Honorare, Zahlungs- und Rücktrittskonditionen

Für die Produktion der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Fällige Rechnungen sind innerhalb der in der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug zu bezahlen. Mahngebühren nach Verzug können nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen berechnet werden.

Angenommene Offerten werden vom Fotografen schriftlich per Email bestätigt. Das vereinbarte Honorar sowie die Zahlungskonditionen sind auf der Auftragsbestätigung ausgewiesen. In der Regel wird eine Anzahlung in Höhe von 50% des Honorars oder maximal CHF 500.- bis 60 Tage vor dem Shooting fällig. Der Auftraggeber erklärt mit der Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung des Fotografen. 

Wird während der Vorbereitungsphase eines laufenden Auftrages der Leistungsumfang erhöht, verändert dies nicht die Höhe der zu leistenden Anzahlung, jedoch das Gesamthonorar. Der Auftraggeber erhält in diesem Fall eine neue Auftragsbestätigung. Das vereinbarte Honorar abzüglich Anzahlung ist nach Erhalt der Rechnung innerhalb der in der Rechnung angegebenen Frist in bar oder per Überweisung auf das Konto der Fotografen zu bezahlen. Kreditkartenzahlungen sind nicht möglich

Bei kurzfristigen Aufträgen, bei denen eine Anzahlung bis 60 Tage vor dem Shooting nicht möglich ist, ist die Anzahlung innert 10 Tagen nach Bestätigung des Fotografen zu leisten.

Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Umbuchungen und Annullationen durch den Kunden sind mit dem Fotografen zu besprechen. Der Fotograf hält sich das Recht vor, eine Umtriebsentschädigung je nach Kurzfristigkeit der Absage einzufordern. Eine schriftliche Zusage per E-Mail oder Text Message gelten als Zusagen und es werden 10% für Umtriebs- oder Annullationskostenentschädigung verrechnet. Umbuchungen und Annullationen müssen schriftlich erfolgen.

Für Umbuchen ganz- oder halbtägiger Einsätze wird ein Aufpreis von 10% des vereinbarten Honorars verrechnet. 

Möchte der Kunde von dem Auftragsvertrag zurücktreten, schuldet dieser dem Fotografen folgende Leistung:

Bis 90 Tage vor dem Termin               25% des Honorars

Bis 60 Tage vor dem Termin               50% des Honorars

Bis 30 Tage vor dem Termin               75% des Honorars

Bis 14 Tage vor dem Termin               90% des Honorars

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Punkte dieser AGB unwirksam werden, sind die übrigen Bestimmungen dennoch wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird in diesem Fall durch eine Regelung ersetzt, die mit den Fotografen abgemacht wurde.

JF Motion Photography behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern.

Diese AGB gelten ab 01.01.2025

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